Angaben zur Nachhaltigkeit

In Übereinstimmung mit den Anforderungen der EU-Verordnung zur Offenlegung nachhaltiger Finanzprodukte (SFDR) möchten wir bei Bregal Unternehmerkapital Transparenz über unseren Ansatz des verantwortungsvollen Investierens schaffen.

Unser starkes Engagement für ESG und verantwortungsvolles Investieren ist in alle unsere Anlageentscheidungen integriert. Durch unser ESG-Programm wollen wir widerstandsfähige Unternehmen aufbauen und langfristig nachhaltigen Wert für unsere Stakeholder schaffen.

Relevante Angaben:

Status (des Fund III) unter der EU-Verordnung zur Offenlegung nachhaltiger Finanzprodukte (SFDR)

Der Fonds wurde so eingestuft, dass er die in Artikel 8 der SFDR festgelegten Bestimmungen für Produkte erfüllt, die ökologische und soziale Merkmale fördern.
 
Neben anderen Eigenschaften fördert der Fonds ökologische und soziale Eigenschaften. Die vom Fonds geförderten ökologischen und sozialen Eigenschaften bestehen aus:

Umwelt

  • Verbesserungen der Energieeffizienz
  • Einsatz von erneuerbaren Energien
  • Minderung und/oder Reduzierung von Treibhausgasemissionen
  • Milderung des Klimawandels

Sozial

  • Förderung des sozialen Zusammenhalts
  • Schutz und Förderung von Menschenrechten
  • Förderung der Gesundheit durch treibende Gesundheits- und Sicherheitsstandards, gute Arbeitspraktiken und Produktstandards

Artikel 10 (SFDR) Offenlegungen der Daten

 

Verbindliche Investitionsbeschränkungen

Um die geförderten ökologischen und sozialen Merkmale zu erfüllen, wenden Bregal Investments LLP und Bregal Unternehmerkapital GmbH (zusammen die „Berater“) und Carne Global Fund Managers (Luxembourg) S.A. (der „AIFM“) verbindliche Kriterien für die Auswahl der Basiswerte an, die der persönlich haftenden Gesellschafterin im Rahmen ihres auf Ausschlüssen basierenden Anlageentscheidungsprozesses empfohlen werden. Der Fonds wird nicht (direkt oder indirekt) in Unternehmen investieren, die zum Zeitpunkt der Investition mehr als einen geringfügigen Anteil ihrer Einkünfte aus einem der folgenden Bereiche erzielen: (i) Herstellung oder Verkauf von Waffen und Rüstungsgütern (zum Schutz der Menschenrechte und zur Förderung des sozialen Zusammenhalts); (ii) Pornografie oder Sexindustrie (zur Verhinderung der Ausbeutung von Personen und zur Förderung der Achtung der Menschenrechte); (iii) Herstellung oder Verkauf von Tabak (zur Förderung der Gesundheit ); (iv) Produkte oder Dienstleistungen, die die Beendigung des menschlichen Lebens fördern (zur Vermeidung von Menschenrechtsverletzungen); (v) Glücksspiele (zur Bekämpfung von Ungleichheit und zum Schutz wirtschaftlich oder sozial benachteiligter Gemeinschaften); oder (vi) die Produktion oder der Verkauf von Öl, Gas oder Kohle (zur Minderung der Risiken des Klimawandels, der Treibhausgasemissionen und der Ausbeutung fossiler Energieressourcen sowie zur Förderung von Investitionen zur Nutzung erneuerbarer Energien). Für diese Zwecke wird ein De-minimis-Anteil von 10 % angenommen, der zum Zeitpunkt der Investition berechnet wird. Die Berater, die persönlich haftende Gesellschafterin oder der AIFM können diese Auswahlkriterien nicht außer Kraft setzen oder außer Kraft setzen lassen.


 
Im weiteren Sinne werden die Berater und der AIFM Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigen, indem sie die Auswirkungen, die eine Investition haben könnte, auf: i) lokale Gemeinschaften, Stakeholder und die Gesellschaft, ii) die Strategie und Leistung des Unternehmens, iii) die langfristigen Wachstumsaussichten des Unternehmens und den Investitionsfall berücksichtigen. Detaillierte ESG-Bewertungen werden für alle Portfoliounternehmen während des Lebenszyklus einer Investition durchgeführt, um ihre wesentlichen ESG-Bereiche zu identifizieren. Durch die Definition und Fokussierung auf unternehmensspezifische wesentliche ESG-Aspekte versuchen die Berater und der AIFM, ESG-bezogene Risiken zu managen und wann immer möglich zusätzlichen Wert zu schaffen. Die Berater und der AIFM überprüfen die Wesentlichkeit der Schwerpunktbereiche auf jährlicher Basis, um die Relevanz in Übereinstimmung mit Markt-, regulatorischen und Unternehmensentwicklungen sicherzustellen.


 
Die Unternehmen, in die investiert wird, befolgen gute Governance-Praktiken.


 
Die Good-Governance-Praktiken der Unternehmen, in die investiert wird, werden vor dem Tätigen einer Investition bewertet. Die Unternehmen, in die investiert wird, werden von den Beratern und dem AIFM vor der Tätigung einer Investition und fortlaufend bewertet und überwacht. Solche Standards können u. a. Folgendes umfassen: solide Managementstrukturen, Beziehungen zu den Mitarbeitern, Vergütung des Personals und Einhaltung von Steuervorschriften. Nach der Investition unterstützen wir die Unternehmen, in die wir investieren, aktiv bei der weiteren Verbesserung ihrer Unternehmensführung.


 
Darüber hinaus ist Bregal Investments (zu der die Berater und verbundenen Unternehmen gehören) ein Unterzeichner der UN Principles for Responsible Investment (die „UNPRI“). Als Unterzeichner der UNPRI werden die Good-Governance-Praktiken der Unternehmen, in die investiert wird, vor der Tätigung einer Investition und in regelmäßigen Abständen danach bewertet.

Informationen zu den Methoden, die zur Bewertung, Messung und Überwachung der vom Fonds geförderten ökologischen und sozialen Merkmale verwendet werden

Die Erreichung der vom Fonds geförderten ökologischen und sozialen Merkmale wird anhand der Nachhaltigkeitsindikatoren bewertet, die auch als die oben beschriebenen „Verbindlichen Anlagebeschränkungen“ verwendet werden.  Die investierten Unternehmen werden regelmäßig anhand der gleichen Nachhaltigkeitsindikatoren überwacht.


 
Bevor die Berater dem AIFM eine Anlageempfehlung geben, führen sie eine Due-Diligence-Prüfung für jede vorgeschlagene Anlage durch und bewerten die vorgeschlagene Anlage anhand der oben unter „Verbindliche Anlagegrenzen“ genannten Screening-Kriterien.


 
Die verbindlichen Anlagebeschränkungen erfordern, dass das betreffende Unternehmen zum Zeitpunkt der Investition nicht mehr als einen De-minimis-Anteil seiner Einnahmen, der derzeit auf 10 % festgelegt ist, aus den oben genannten Screening-Kriterien generiert. Die Anlagephilosophie besteht jedoch nicht darin, in diese Arten von Unternehmen zu investieren, sondern die De-Minimis-Schwelle ist einfach vorhanden, um einen Verstoß zu vermeiden, falls zufällige Einnahmen aus diesen Sektoren generiert werden.


 
Die Daten, die für die verbindlichen Anlagebeschränkungen verwendet werden, werden in der Regel direkt von den Portfoliounternehmen und/oder ihren Beratern als Teil unserer detaillierten Due-Diligence-Prüfung vor jeder Investition eingeholt. Diese Daten werden dann von dem engagierten ESG-Team des Beraters verarbeitet und in den Anlageentscheidungsprozess integriert. 

Periodische Berichte

Eine Beschreibung, inwieweit die ökologischen und sozialen Merkmale erfüllt werden, wird als Teil des Jahresberichts verfügbar sein. Diese Informationen werden auch auf dieser Website veröffentlicht, sobald sie verfügbar sind. 

Verpflichtungserklärungen

Die Berater erstellen jährlich ESG-Roadmap-Prüfungen für alle Unternehmen, in die investiert wird, was zu einem speziellen ESG-Verbesserungsplan führt, der vom Vorstand des Unternehmens verabschiedet wird. Der Vorstand ist für die Umsetzung und die gesamte ESG-Aufsicht verantwortlich. Die Berater bewerten regelmäßig die ESG-Leistung und legen langfristige Ziele für den Fonds fest.


 
Die Berater unterstützen die Managementteams der Portfoliounternehmen des Fonds dabei, kontinuierliche Verbesserungen der ESG- und nachhaltigkeitsbezogenen Leistung anzustreben, über die Einhaltung von Vorschriften hinauszugehen und ESG-Aspekte in der Strategie der Unternehmen zu verankern. Nach der Investition in ein Unternehmen wird das Management ermutigt, unternehmensspezifische ESG-Auswirkungen in der Regel im Rahmen eines 100-Tage-Plans zu bewerten und zu priorisieren sowie eine langfristige strategische Ausrichtung zu formulieren.